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   VGH Bayern, 19.06.2017 - 20 ZB 17.30424   

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https://dejure.org/2017,23570
VGH Bayern, 19.06.2017 - 20 ZB 17.30424 (https://dejure.org/2017,23570)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.06.2017 - 20 ZB 17.30424 (https://dejure.org/2017,23570)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juni 2017 - 20 ZB 17.30424 (https://dejure.org/2017,23570)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Unzureichende Darlegung eines Zulassungsgrundes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irak; Darlegungserfordernis; Sachverhalts- und Beweiswürdigung als Verstoß gg. rechtliches Gehör; Berufung; Zulassungsantrag; rechtliches Gehör; Berufungszulassungsgrund; Verfahrensfehler; PTBS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.12.2016 - 3 B 38.16

    Doppelbegründung; Ermessensfehler; Rechtskraftwirkung; Revisionszulassung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 20 ZB 17.30424
    Ein von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannter Ausnahmefall aus Gründen der Rechtskrafterstreckung (BVerwG, B.v. 20.12.2016 - 3 B 38.16 - NVwZ-RR 2017, 266) liegt hier ersichtlich nicht vor.
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 20 ZB 17.30424
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann bei solchen Mängeln im Einzelfall allenfalls bei gravierenden Verstößen verletzt sein, (BVerfG, B.v. 8.4.2004 - 2 BvR 743/03 - NJW-RR 2004, 1150) oder wenn es sich um gewichtige Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze handelt, beispielsweise weil die Beteiligten mit der vom Gericht vorgenommenen Würdigung ohne ausdrücklichen Hinweis nicht rechnen mussten (vgl. BVerfG, B.v. 12.6.2003 -1 BvR 2285/02 - NJW 2003, 2524) oder weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1995 - 9 B 710.94 - NVwZ-RR 1996, 359).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 20 ZB 17.30424
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann bei solchen Mängeln im Einzelfall allenfalls bei gravierenden Verstößen verletzt sein, (BVerfG, B.v. 8.4.2004 - 2 BvR 743/03 - NJW-RR 2004, 1150) oder wenn es sich um gewichtige Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze handelt, beispielsweise weil die Beteiligten mit der vom Gericht vorgenommenen Würdigung ohne ausdrücklichen Hinweis nicht rechnen mussten (vgl. BVerfG, B.v. 12.6.2003 -1 BvR 2285/02 - NJW 2003, 2524) oder weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1995 - 9 B 710.94 - NVwZ-RR 1996, 359).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 20 ZB 17.30424
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, B.v. 2.10.1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, 91; B.v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 20 ZB 17.30424
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann bei solchen Mängeln im Einzelfall allenfalls bei gravierenden Verstößen verletzt sein, (BVerfG, B.v. 8.4.2004 - 2 BvR 743/03 - NJW-RR 2004, 1150) oder wenn es sich um gewichtige Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze handelt, beispielsweise weil die Beteiligten mit der vom Gericht vorgenommenen Würdigung ohne ausdrücklichen Hinweis nicht rechnen mussten (vgl. BVerfG, B.v. 12.6.2003 -1 BvR 2285/02 - NJW 2003, 2524) oder weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1995 - 9 B 710.94 - NVwZ-RR 1996, 359).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 20 ZB 17.30424
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, B.v. 2.10.1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, 91; B.v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825).
  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 20 ZB 17.30422

    Formal getrennte asylrechtliche verwaltungsgerichtliche Verfahren von

    Auch wenn die vom Ehemann bzw. Vater der Kläger, dem Kläger des am gleichen Tag vom Verwaltungsgericht verhandelten und entschiedenen Verfahrens Au 5 K 16.32079 (Az. des Senats 20 ZB 17.30424) geltend gemachte Bedrohung vom Verwaltungsgericht als glaubwürdig eingestuft worden wäre, worauf die Argumentation im Zulassungsantrag letztlich abzielt, würde daraus keine individuelle Bedrohung der Kläger des vorliegenden Verfahrens resultieren.
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